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FAQ Grundsteuer

Frage-Antwort-Katalog

Fragen und Antworten zur Grundsteuer Baden-Württemberg

Voraussichtlich im Sommer 2024 werden in den baden-württembergischen Kommunen ausreichend Daten vorliegen, die es den Kämmerern ermöglichten, darauf basierend die künftigen Hebesätze zu errechnen. Außerdem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11.06.2024 zwei grundlegende Entscheidungen unter den Aktenzeichen 8 K 2368/22 und 8 K 1582/23 gefällt. Danach soll das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg in vollem Umfang verfassungsgemäß sein. Allerdings ist zu dieser Frage noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die vier diese Musterverfahren unterstützenden Verbände haben angekündigt, nach Vorlage und Überprüfung der Entscheidungsgründe Revision am Bundesfinanzhof gegen diese beiden Urteile in Abstimmung mit den Klägern einlegen zu wollen. 

Sollte, wie von Politik und Verwaltung versprochen, das Aufkommen der Grundsteuer unverändert bleiben, ist dies ein vornehmlich mathematischer Vorgang: Das bisherige Grundsteueraufkommen wird geteilt durch die Summe aller Grundsteuermessbeträge, dies gibt dann den neuen Hebesatz 2025. Ist dieser bekannt und veröffentlicht, können Eigentümer, denen die Grundsteuerwert- und -messbescheide zwischenzeitlich überwiegend vorliegen, die Belastung ihrer Immobilie kurzerhand konkret errechnen. Dies wird bei etlichen, insbesondere den Einfamilienhausbesitzern sowie Eigentümern von Häusern und Mietern von Wohnungen auf großen Grundstücken, zu bösem Erwachen führen. 

Was für Eigentümer bzw. Vermieter nun steuerlich und mietrechtlich praxisrelevant ist, findet sich in nachstehendem Frage-Antwort-Katalog. Für darüber hinaus gehende bzw. individuelle Fragen stehen die örtlichen Haus & Grund-Vereine zur Verfügung.

» Download des Frage-Antwort-Katalogs

1. Ermittlung der Grundsteuerbelastung

2. Beginn

3. Zahlungsaufforderung trotz Einspruch

4. Einspruch gegen kommunalen Grundsteuerbescheid

5. Frist bei Widerspruch

6. Aufschiebende Wirkung für Zahlung bei Widerspruch

7. Erneuter Widerspruch gegen kommunalen Grundsteuerbescheid

8. Information des Einspruchs an Kämmerei der Kommune

9. Widerspruch gegen kommunalen Grundsteuerbescheid

10. Erlass der Grundsteuer

11. Neuer Grundsteuerbescheid liegt nicht vor

12. a. Betriebskostenabrechnung

12. b. Betriebskostenabrechnung

12. c. Betriebskostenabrechnung

12. d. Betriebskostenabrechnung

Stand: 19.06.2024