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Urteile

Aktuelle Rechtsprechung!

Hier finden Sie interessante und nützliche Rechtsprechung zu den Themen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Nachbarrecht und anderen Rechtsgebieten rund um das Thema Immobilien und ihre Bewirtschaftung.

Das aktuelle Urteil:

BGH-Urteil V ZR 76/24 vom 18.07.2025

Beauftragung von Anwälten und Gutachtern durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer


Der Fall 

In einer Wohnungseigentumsanlage waren erhebliche Baumängel am Gemeinschaftseigentum festgestellt worden. Angesichts der drohenden Verjährung beauftragte die Verwalterin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) drei Sachverständige sowie eine Rechtsanwaltskanzlei, ohne dass zuvor ein Beschluss gefasst wurde. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit wurden erst im Nachhinein von den Eigentümern genehmigt. 

Die Rechtslage 

Der BGH stellte klar: Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Gutachters keine Alternativangebote einholen. Zwar vertreten die meisten Instanzgerichte die Auffassung, dass vor einer Auftragsvergabe mehrere Vergleichsangebote einzuholen sind. Ob dies generell gilt, hat der BGH bislang jedoch ausdrücklich offengelassen und auch weiterhin nicht abschließend entschieden. Im Fall von Anwälten und Gutachtern verzichtet der BGH aber ausdrücklich auf diese Pflicht, da ein Angebotsvergleich hier keinen sinnvollen Erkenntnisgewinn für die Eigentümergemeinschaft bietet. Maßgeblich sind vielmehr die fachliche Kompetenz sowie die Vertrauensbasis zwischen Auftraggeber und Dienstleister. Für Rechtsanwälte besteht zudem bei gesetzlicher Abrechnung Gebührenidentität; bei Vergütungsvereinbarungen entscheidet vor allem der tatsächliche Aufwand über die Gesamtkosten und nicht der Stundensatz allein. 

Fazit 

Bei der Beauftragung von Rechtsanwälten und Gutachtern durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind keine Alternativangebote erforderlich, weil Kompetenz, Vertrauen und der nicht vorhersehbare Aufwand im Vordergrund stehen, nicht ein formaler Preisvergleich.

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Die in diesem Artikel gegebenen Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie sind allgemeiner Natur und sollen lediglich einen Überblick über das Thema bieten. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen.

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