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Optionen für den Altbau
Welche Wärmequelle für die Zukunft?
Das umstrittene Heizungsgesetz (GEG) zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen ist nach langem Hin und Her zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Doch auch das im November 2023 verabschiedete Wärmeplanungsgesetz spielt eine Rolle bei der Entscheidung, wie Eigentümer in Bestandsgebäuden künftig heizen. Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes und Optionen für die eigene Wärmewende im Überblick:
Das GEG beinhaltet in seiner jetzigen Fassung kein Betriebsverbot mehr und auch keine Pflicht zum Austausch von funktionierenden Heizungen oder Pumpen – mit Ausnahme des bestehenden Betriebsverbots für Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind. Funktionierende Heizungen müssen also nicht ausgetauscht werden. Nur wenn eine Heizung kaputtgeht, muss diese – mit verschiedenen Übergangsfristen – ausgetauscht werden und die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Spätestens bis Ende 2044 müssen jedoch alle mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungen stillgelegt werden, wenn sie nicht mit Biomasse oder Wasserstoff weiterbetrieben werden können.
Wärmeplanung abwarten
Für viele Eigentümer, bei denen die künftige Heizungslösung nicht auf der Hand liegt, heißt es derzeit abwarten. Denn für Bestandsgebäude wird die 65-Prozent-Vorgabe erst dann wirksam, wenn die Stadt oder Gemeinde ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt hat. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 und für Kommunen unter 100.000 Einwohner bis 30. Juni 2028 stehen. Immobilieneigentümer erfahren frühestens mit dem Vorliegen der Pläne, ob sie in Zukunft mit Fern- oder Nahwärme, mit Biogas oder eventuell Wasserstoff beliefert werden. Erst mit diesem Wissen ist es möglich, die künftigen Optionen abzuwägen und die richtige Investitionsentscheidung für das passende Heizungssystem zu treffen.
Einbau fossiler Heizungen weiterhin möglich
Bis zum Vorliegen kommunaler Wärmepläne dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Das gilt auch für Ölheizungen über das Jahr 2026 hinaus. Das bisherige Einbauverbot für Ölheizungen wurde aufgehoben, da Ölheizungen mit E-Fuels als Alternative zum Heizöl betrieben werden können.
Allgemeine Übergangsfristen
Bei einem Heizungsaustausch nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung kann höchstens für fünf Jahre übergangsweise eine andere Heizung eingebaut werden, die nicht auf der Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien basiert.
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Wie geht es weiter, wenn die Wärmeplanung steht?
Nach Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans müssen Eigentümer die Anforderungen zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erfüllen. Dafür kommen verschiedene Optionen infrage:
- Anschluss an ein Wärmenetz: Dies ist eine gute Alternative, wenn andere Heizungsoptionen ausscheiden. Hier muss der Versorger schrittweise dafür sorgen, dass bis Ende 2044 die Wärme zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. Bei der Entscheidung sollten Eigentümer aber die Anschlusskosten im Blick behalten. Leider ist jedes Wärmenetz per se auch ein kleines Monopol, da es nur einen örtlichen Anbieter gibt und damit keine Wechselmöglichkeit besteht. Haus & Grund setzt sich daher für mehr Transparenz bei der Preisgestaltung ein.
- Einbau einer Wärmepumpe mit Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser: Damit eine Wärmepumpe wirtschaftlich betrieben werden kann, sollte das Gebäude über ein Mindestmaß an Dämmung verfügen und – im Idealfall – eine Fußbodenheizung oder große Flächenheizkörper aufweisen. Auch das Erreichen einer hohen Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe sowie viele weitere Faktoren spielen eine Rolle für die Wirtschaftlichkeit.
- Einbau einer Biomasseheizung auf Basis fester oder flüssiger Biomasse: Biomasseheizungen sind vor allem eine Option für Altbauten, bei denen andere Lösungen nicht infrage kommen. Allerdings wird dafür ein Brennstofflagerraum benötigt; außerdem stehen die Brennstoffe nicht unbegrenzt zur Verfügung.
- Einbau einer Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen oder Wasserstoff: Hier muss auf die Eignung der Gasbrennwertgeräte beispielsweise für Wasserstoff geachtet werden. Die Geräte müssen „H2-ready“, also für Wasserstoff gerüstet sein. Zudem sind die Wärmeplanung und die Entscheidung des regionalen Gasversorgers abzuwarten. Im Endeffekt muss der Versorger eine Aussage treffen, ob ein Gasnetz künftig weiter betrieben und auf Biogas oder Wasserstoff umgestellt wird.
- Einbau einer Hybridheizung (Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energien): Wer eine Hybridheizung in Erwägung zieht, muss im Blick behalten, dass dies nur eine temporäre Lösung ist. Bis Ende 2044 müssen alle Heizungen zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Einbau einer Stromdirektheizung: Dies kann in gut gedämmten Häusern sowie in von Eigentümern selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern eine Option sein.
Sonderfall Gasetagenheizung
Bei Gasetagenheizungen oder Einzelöfen muss der Eigentümer oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) innerhalb von fünf Jahren nach Ausfall des ersten Gerätes entscheiden, ob weiterhin dezentral oder zukünftig zentral geheizt werden soll. Die Optionen sind:
- Umstellung auf eine Zentralheizung: Nach den oben genannten fünf Jahren hat der Eigentümer beziehungsweise die GdWE weitere acht Jahre Zeit für die Umsetzung, insgesamt also bis zu 13 Jahre. Die Entscheidung muss dem bevollmächtigten Schornsteinfeger mitgeteilt werden. Es kann also lohnend sein, den Fünfjahreszeitraum abzuwarten, um die künftigen technischen Entwicklungen zu beobachten.
- Weiterhin dezentral heizen: Dann muss jedes neu eingebaute Gerät die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Hierfür käme dann der Betrieb einer Gastherme mit Biogas beziehungsweise Wasserstoff infrage. Der Bezug wird jedoch nicht überall möglich sein, sondern nur in ausgewiesenen Gebieten, und könnte wegen der begrenzten Verfügbarkeit bei steigender Nachfrage recht teuer werden. Ebenfalls ist die Umstellung auf Luft-Luft-Wärmepumpen, sogenannte Klima-Splitgeräte, eine denkbare Option. Ob sich diese Technologie in der Praxis durchsetzen wird, bleibt allerdings abzuwarten.
Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation